KFZ-Gutachter in Aachen – Ihr Ansprechpartner für ein unabhängiges und fachgerechtes KFZ-Gutachten nach einem Verkehrsunfall. Unsere Gutachten werden von allen Versicherungen anerkannt. Wir sind schnell bei Ihnen vor Ort und im Umkreis von 60 km im Einsatz.
Sie hatten einen Autounfall und sind unsicher, wie Sie jetzt vorgehen sollen? Rufen Sie uns einfach an – wir klären sofort und unverbindlich, ob in Ihrem Fall ein KFZ-Gutachter sinnvoll ist.
Wir stehen für unabhängige, professionelle und faire Kfz-Begutachtung in Aachen und Umgebung.
Schadenberechnung nach Herstellervorgaben. Ihr Gutachten wird von jeder Versicherung anerkannt.
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Rufen Sie uns an — wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, ob sich ein Gutachten für Sie lohnt.
Umfassende Gutachten-Dienstleistungen für alle Fälle.
Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkasko-Gutachten sowie Kurzgutachten. Unabhängige Schadensdokumentation für die Regulierung mit der Versicherung.
Fahrzeugbewertung, Oldtimer-Bewertung, Zustandsbericht und Gebrauchtwagen-Check. Marktgerechte Wertermittlung durch zertifizierte Sachverständige.
Prüfung von Werkstattrechnungen auf Plausibilität und Angemessenheit. Schutz vor überhöhten Reparaturkosten.
Qualitätskontrolle nach der Reparatur. Wir bestätigen die fachgerechte Instandsetzung Ihres Fahrzeugs gemäß Gutachten.
In nur drei Schritten zu Ihrem Gutachten.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie kostenlos und vereinbaren einen Termin — oft noch am selben Tag.
Wir kommen zu Ihnen — an den Unfallort, nach Hause oder in die Werkstatt. Die Besichtigung dauert ca. 30-60 Minuten.
Innerhalb von 24-48 Stunden erhalten Sie Ihr fertiges Gutachten. Wir senden es direkt an die Versicherung.
Wir sind an keine Versicherung und keine Werkstatt gebunden. Ihr Gutachten ist neutral und objektiv.
Bei unverschuldetem Unfall sind alle Kosten für Sie kostenlos. Die gegnerische Versicherung zahlt.
Kein Fachchinesisch. Wir erklären Ihnen alles in verständlicher Sprache und beantworten alle Fragen.
In der Regel sind wir innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen in Aachen — auch am Wochenende.
Als Geschädigter stehen Ihnen viele Rechte zu. Wir setzen diese für Sie durch.
Sie haben das Recht, Ihren eigenen unabhängigen Gutachter zu wählen. Lassen Sie sich keinen Gutachter von der Versicherung vorschreiben.
Die gegnerische Versicherung muss die vollen Reparaturkosten gemäß Gutachten übernehmen — auch in einer Markenwerkstatt.
Ihr Fahrzeug verliert durch den Unfall an Wert. Diese merkantile Wertminderung steht Ihnen als Entschädigung zu.
Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein Mietwagen zu. Alternativ können Sie Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
Alles was Sie über Kfz-Gutachten wissen müssen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten vollständig. Für Sie entstehen keine Kosten. Die Gutachtergebühren richten sich nach der BVSK-Honorartabelle.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers alle Gutachterkosten. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen — lassen Sie sich nicht von der Versicherung einen Gutachter zuweisen.
Die Fahrzeugbesichtigung dauert in der Regel 30-60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie innerhalb von 24-48 Stunden nach der Besichtigung — auf Wunsch auch als Express-Gutachten am selben Tag.
Ja, bei Schäden über 750 Euro haben Sie Anspruch auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter. Versicherungsgutachter vertreten die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Ein unabhängiger Sachverständiger sichert Ihre Ansprüche.
Ja, Sie haben das Recht auf freie Werkstattwahl. Die Versicherung darf Ihnen keine Werkstatt vorschreiben. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und wird durch unser Gutachten unterstützt.
Nach einem Unfall verliert Ihr Fahrzeug an Wert, auch wenn es fachgerecht repariert wurde. Diese sogenannte merkantile Wertminderung steht Ihnen als Entschädigung zu. Wir berechnen diese in unserem Gutachten.
Nein! Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung einen Gutachter aufzwingen. Unsere Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Werden bei der Reparatur weitere, im Gutachten nicht erfasste Schäden entdeckt, erstellen wir ein Nachtragsgutachten. Die Kosten dafür trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung.
Wir bieten schnelle Termine — in der Regel können wir innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen sein. Wir kommen zu Ihnen: an den Unfallort, zu Ihnen nach Hause oder in die Werkstatt.
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der Reparaturkosten, die bei kleineren Schäden unter 750 Euro ausreicht. Im Gegensatz zum Gutachten enthält er keine Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung.
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
Nach dem Unfall beauftragen Sie uns mit dem Gutachten. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug, erstellen das Gutachten und übermitteln es direkt an die gegnerische Versicherung. Die Regulierung erfolgt dann auf Basis unseres Gutachtens.
Kostenlos und unverbindlich — wir melden uns innerhalb kürzester Zeit.
Erzählen Sie uns vom Schaden
Damit wir Ihren Fall besser einschätzen können
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung sämtliche Gutachterkosten. Für Sie entstehen keinerlei Kosten.